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   BFH, 25.02.1999 - VI B 374/98   

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https://dejure.org/1999,7814
BFH, 25.02.1999 - VI B 374/98 (https://dejure.org/1999,7814)
BFH, Entscheidung vom 25.02.1999 - VI B 374/98 (https://dejure.org/1999,7814)
BFH, Entscheidung vom 25. Februar 1999 - VI B 374/98 (https://dejure.org/1999,7814)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Amtsermittlungsgrundsatz - Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes - Änderungsantrag - Ablauf der Festsetzungsfrist

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 76

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2, 3
    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; kumulative Urteilsbegründung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.06.1998 - VII B 67/98

    Übertragung von Grundstücken - Anfechtung - Duldungsbescheid - Nahe Angehörige -

    Auszug aus BFH, 25.02.1999 - VI B 374/98
    Bei der Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes durch das Finanzgericht --FG-- (§ 76 FGO) muß u.a. schlüssig dargelegt werden, welche Beweismittel das FG nicht erhoben hat, warum der durch einen Prozeßbevollmächtigten vertretene Kläger nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat und warum sich dem FG eine Beweiserhebung auch ohne besonderen Antrag hätte aufdrängen müssen (vgl. auch Bundesfinanzhof, Beschlüsse vom 4. Juni 1998 VII B 67/98, BFH/NV 1999, 54; vom 24. Juni 1996 VIII B 127/95, BFH/NV 1996, 842).
  • BFH, 24.06.1996 - VIII B 127/95

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 25.02.1999 - VI B 374/98
    Bei der Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes durch das Finanzgericht --FG-- (§ 76 FGO) muß u.a. schlüssig dargelegt werden, welche Beweismittel das FG nicht erhoben hat, warum der durch einen Prozeßbevollmächtigten vertretene Kläger nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat und warum sich dem FG eine Beweiserhebung auch ohne besonderen Antrag hätte aufdrängen müssen (vgl. auch Bundesfinanzhof, Beschlüsse vom 4. Juni 1998 VII B 67/98, BFH/NV 1999, 54; vom 24. Juni 1996 VIII B 127/95, BFH/NV 1996, 842).
  • BFH, 14.12.1999 - IV B 76/99

    Verletzung der Amtsaufklärungspflicht und Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Dazu hätte u.a. schlüssig dargelegt werden müssen, welche Beweismittel das FG nicht erhoben hat, warum das FA nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat oder warum dem FG sich eine Beweiserhebung auch ohne besonderen Antrag habe aufdrängen müssen (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Februar 1999 VI B 374/98, BFH/NV 1999, 1121).
  • BFH, 17.08.1999 - IV B 155/98

    Anspruch auf rechtliches Gehör

    Wird mit der Nichtzulassungsbeschwerde gerügt, das Finanzgericht (FG) habe gegen den Amtsermittlungsgrundsatz verstoßen, so muß u.a. schlüssig dargelegt werden, welche Beweise das FG nicht erhoben hat, warum das FA nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat und warum sich dem FG eine Beweiserhebung auch ohne besonderen Antrag habe aufdrängen müssen (vgl. z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Februar 1999 VI B 374/98, BFH/NV 1999, 1121).
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